Finanzamt
FAQ
Du hast noch Fragen?
In unseren FAQs findest Du die wichtigsten Antworten schnell und übersichtlich.
FAQs
Allgemein
Eine Ausbildung oder ein duales Studium beim Finanzamt bietet Dir von Anfang an finanzielle Sicherheit, einen krisensicheren Arbeitsplatz und vielfältige Karrierechancen. Dich erwarten abwechslungsreiche Aufgaben, gute Weiterbildungsmöglichkeiten und flexible Arbeitsmodelle, die Beruf und Privatleben miteinander verbinden. Gleichzeitig leistest Du mit Deiner Arbeit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft, denn Steuereinnahmen finanzieren unter anderem Bildung, Sicherheit und Umweltschutz. Und das Beste: Du verdienst bereits während Deiner Ausbildung bzw. Deines dualen Studiums ein attraktives Gehalt.
Sehr sicher. Bereits während der Ausbildung bzw. des dualen Studiums besteht ein Ausbildungsverhältnis im öffentlichen Dienst mit guten Übernahmechancen. Du bist ab dem ersten Tag verbeamtet.
Es gibt 62 Finanzämter in Baden-Württemberg, die ausbilden.
In ganz Baden-Württemberg – vor allem in Finanzämtern oder auch in weiteren Bereichen der Steuer- und Finanzverwaltung wie zum Beispiel in der Oberfinanzdirektion Baden-Württemberg (öffnet in neuem Tab), dem Landeszentrum für Datenverarbeitung, der Landesoberkasse, dem Bundesbau (öffnet in neuem Tab) oder im Ministerium für Finanzen (öffnet in neuem Tab).
Infos und Termine zu unseren Messen findest Du auf Instagram.
Als Ansprechpartner steht Dir das Ausbildungsreferat der Oberfinanzdirektion zur Verfügung: ausbildung@ofd.bwl.de.
Ausbildung
Ja, während der Ausbildung bist Du als Steueranwärterin oder Steueranwärter im Vorbereitungsdienst und bereits verbeamtet (auf Widerruf).
Die Ausbildung dauert zwei Jahre.
Bereits während der Ausbildung erhältst Du eine monatliche Vergütung von ca. 1.550 €. Zusätzlich erhalten Beamte vom Land Baden-Württemberg eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten (z. B. 50 % ohne Kinder) übernimmt. Da nicht alle Kosten gedeckt sind, ist vor Ausbildungsbeginn eine ergänzende Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erforderlich.
Die Ausbildung besteht aus praktischen Phasen im Finanzamt und theoretischen Unterrichtsabschnitten am Bildungszentrum. Hier findest Du einen genauen Ablauf der Ausbildung.
Die Ausbildung findet je nach Ausbildungsfinanzamt am Bildungszentrum in Freiburg oder Schwäbisch Gmünd statt.
Ja, die Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Teilzeitregelung ausschließlich für die praktischen Phasen gilt.
Duales Studium
Ja, während des dualen Studiums bist Du als Finanzanwärterin oder Finanzanwärter im Vorbereitungsdienst und bereits verbeamtet (auf Widerruf).
Das duale Studium dauert drei Jahre.
Bereits während des dualen Studiums erhältst Du eine monatliche Vergütung von ca. 1.600 €. Zusätzlich erhalten Beamte vom Land Baden-Württemberg eine Beihilfe, die einen Teil der Krankheitskosten (z. B. 50 % ohne Kinder) übernimmt. Da nicht alle Kosten gedeckt sind, ist vor Studienbeginn eine ergänzende Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erforderlich.
Das duale Studium besteht aus praktischen Phasen im Finanzamt und Fachstudien an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Hier findest Du einen genauen Ablauf des dualen Studiums
Der theoretische Teil findet an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg statt.
Ja, das duale Studium mit Studienbeginn zum 01.10. ist auch in Teilzeit möglich. Dabei ist zu beachten, dass die Teilzeitregelung ausschließlich für die praktischen Phasen gilt.
Bewerbung und Auswahlverfahren
Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Steuerverwaltung Baden-Württemberg. Für die Ausbildung kannst Du Dich hier (Bewerbungsportal Ausbildung) (öffnet in neuem Tab) bewerben. Für das duale Studium kannst Du Dich hier (Bewerbungsportal duales Studium) (öffnet in neuem Tab) bewerben.
Ausbildung: 31.07. des Jahres, in dem Du die Ausbildung starten willst
Duales Studium 01.03.: 31.01. des Jahres, in dem Du das Studium starten willst
Duales Studium 01.10.: 31.07. des Jahres, in dem Du das Studium starten willst
Die Bewerbungen werden zeitnah geprüft, und die Ausbildungsplätze werden fortlaufend vergeben. Daher wird eine frühzeitige Bewerbung empfohlen. Jedes Finanzamt verfügt nur über eine begrenzte Anzahl an Ausbildungsplätzen. Sollte Dein Wunschfinanzamt bereits vor Ablauf der Bewerbungsfrist vollständig belegt sein, kannst bzw. musst Du ein anderes Finanzamt mit noch verfügbaren Plätzen auswählen. Sobald alle Ausbildungsplätze vergeben sind, können auch innerhalb der laufenden Bewerbungsfrist keine weiteren Bewerbungen mehr berücksichtigt werden.
Anschreiben, Lebenslauf und die letzten Schulzeugnisse
Nach einer Vorauswahl möchten wir Dich gerne in einem persönlichen Gespräch näher kennenlernen. Das Vorstellungsgespräch enthält kleinere Aufgaben, um mehr über Deine Motivation und Qualifikationen für die Ausbildung/das duale Studium zu erfahren.
Ausbildung: benötigter Schulabschluss: mittlere Reife oder vergleichbar
Duales Studium: benötigter Schulabschluss: Hochschulreife oder Fachhochschulreife
Für ein Beamtenverhältnis brauchst Du die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU- bzw. EWR-Staates (Island, Lichtenstein, Norwegen, Schweiz).
Jede einzelne Bewerbung ist uns wichtig. Daher wird der Auswahlprozess etwas Zeit in Anspruch nehmen. Hierfür bitten wir um Dein Verständnis.
Ja, das ist möglich.
Perspektiven nach Abschluss
Nach erfolgreichem Abschluss bestehen sehr gute Übernahmechancen.
Schnuppertag/Praktikum
Um herauszufinden, ob eine Ausbildung oder ein duales Studium zu Dir passt, kannst Du gerne für einen Tag zum Schnuppern vorbeikommen oder ein Praktikum bei Deinem Finanzamt in der Nähe machen.
Für Eltern
Ja. Beide Wege bieten eine strukturierte Ausbildung, feste Ansprechpartner und klare Perspektiven.
Durch die monatliche Vergütung besteht von Anfang an finanzielle Unabhängigkeit.
Sehr gute. Der öffentliche Dienst bietet sichere Arbeitsplätze und langfristige Karrierechancen.
Keine Treffer

